Als Tippgeber sind SIE für uns sehr wichtig !!
Im Erfolgsfall winken Ihnen (nach Verkauf des Objektes und Geldeingang auf unserem Konto) eine Vermittlungsprovision in Höhe von 10 % unserer Nettoprovision*, wenn Sie uns ein Verkaufsobjekt und den Verkäufer schriftlich benennen und wir dieses annehmen. Neben den Tippgeberangaben benötigen wir natürlich die Kontaktdaten des Verkäufers, sowie Kurzangaben zum Objekt.
* Begrenzt auf max. 3.000 € pro Tipp bei einem Verkauf.
Alle Tipp Provisionen beinhalten 19% MwSt. und werden sofort bei Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage auf unserem Konto an SIE ausgezahlt.
NEU:
Auch wenn Sie selbst eine Immobilie zu verkaufen haben, sind wir bereit, nach Erteilung des Maklerauftrages und Abwicklung des Objektes, das bedeutet nach dem notariellen Kaufvertrag und Eingang der Maklerprovision auf unserem Konto, an Sie ein Dankeschön in Höhe der Tipp Provision auszuzahlen.
Können Sie uns ein Wohnobjekt, oder auch klein Gewerbe bzw. Grundstück im Großraum Frankfurt (100 KM im Umkreis, evtl. auch weiter entfernt) benennen und den Kontakt zum Eigentümer herstellen (BITTE DATENSCHUTZ BEACHTEN), so rufen Sie uns an (06192-952600) oder schicken Sie uns eine E-Mail (Ch.Mueller@Immobilien-Agentur.de) oder ein Fax (06192-952601). Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden.
Sofern uns das Objekt bzw. Grundstück nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen Ihren Anspruch schriftlich nach Erhalt des Maklerauftrages innerhalb kürzester Zeit.
ACHTUNG: KEINE Tippgeber-Provision können wir Ihnen zahlen, wenn:
Wir weisen vorsorglich und ausdrücklich darauf hin, dass die Tipp Provision nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich z. b. Steuerberater und Rechtsanwälte untersagt ist, eine Tippgeberprovision zu berechnen.
Dennoch würden wir uns auch hier über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis freuen, die ohne Beteiligungsmöglichkeit an einer Provision zustande kommt.
Dieser Aufruf ist auch an Nachlassverwalter gerichtet.