Allgemeine Geschäftsbedingungen der Immobilien-Agentur

 

1. Angebote

 

Wir versichern, dass wir vom Eigentümer oder einem nachweislich Bevollmächtigten beauftragt und befugt sind, das Objekt zu den genannten Bedingungen anzubieten. Unsere Angebotsangaben basieren auf die uns erteilten Informationen vom Anbieter. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können und werden wir deshalb nicht übernehmen. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischen- verkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für Sie - den Adressaten - bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte darf nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer oder Bevollmächtigten zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

 

2. Vorkenntnis und Mitursächlichkeit

 

Ist Ihnen eine nachgewiesene Vertragsabschlußgelegenheit bereits be- kannt, sind Sie verpflichtet, uns dies unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Informationen an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg geworden und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

 

3. Provisionsanspruch

 

Ein Provisionsanspruch ist auch für den Fall zu beachten, dass unter Bei- behaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der angebotene Vertrag abgeschlossen wird. Unerhebliche Abweichungen sachlicher, wirtschaftlicher, finanzieller und rechtlicher Art berühren den Provisionsanspruch nicht. Die Verpflichtung zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung gilt auch für den Fall der Objektverschiedenheit (Abschluss über ein anderes dem Vertragspartner gehörenden Objektes), da der Interessent erst durch Vorliegen unseres Angebotes Kenntnis von der Existenz und Person des Verkäufers / Vermieters erhalten konnte und ohne Kenntnis dessen der Interessent mit diesem keinen Vertrag hätte abschließen können.

 

4. Fälligkeit der Provision

 

Unsere Provision wird bei Beurkundung bzw. Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist ohne Abzug, acht Tage nach Rechnungserstellung, zahlbar. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über dem aktuellen Leitzins fällig.

 

5. Provisionssätze

 

An Maklerprovision sind 5 % zzgl. der Mehrwertsteuer bei Vertragsabschluß zu zahlen.

 

6. Alleinauftrag

 

Alle Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

 

7. Tätigkeit für den ersten Vertragsteil

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.

 

8. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluss

 

Sofern auf Grund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit hinzuweisen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben weiterhin Anspruch auf die Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehender Nebenabreden.

 

9. Beendigung des Auftrages

 

Sollte ein von uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von verei- digten Sachverständigen.

 

10. Teilunwirksamkeitsklausel

 

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

11. Datenschutz

 

Wir sind verpflichtet Datenschutzbestimmungen einzuhalten, dies werden wir mit größter Sorgfallt tuen. Trotz größter Sorgfallt kann auch mal ein Fehler geschehen. Daher die Bitte falls Sie meinen das Datenschutzbestimmungen verletzt werden melden Sie sich umgehend bei uns damit diese korriegiert werden um größere Schäden zu vermeiden, Mitwirkungspflicht. Falls ihnen pers. Daten, z.B. in Gutachten auffallen geben Sie uns bitte unverzüglich Bescheid damit wir hierauf sofort reagieren und diese entfernen können.

 

Bitte beachten Sie das ihre Daten bei uns gespeichert werden und ausschließlich unseren Auftragsgebern weitergereicht werden um Provisionsansprüche durchzusetzten. Falls Sie damit nicht einverstanden sind geben Sie uns bitte Bescheid.

 

Die Weiterreichung von Gutachten an andere als an den Adresssaten ist nicht gestattet. Ein hieraus uns entstehender Schaden gleich welcher Art wird an Sie kostenpflichtig weitergeleitet. Dies gilt auch für "nur" eine Einsichtnahme an dritte in das Gutachten.

 

Ihre Ch. Müller Immobilien-Agentur in Hofheim