Sehr geehrte Interessenten für Zwangsversteigerungsobjekte:

 

Wie Sie sich sicherlich denken können ist es nicht immer einfach für einen Eigentümer sein Hab und Gut zu verlieren. Daher werden Sie feststellen das der größte Teil der Eigentümer selten kooperiert auch wenn man es nicht verstehen kann. So ist die Regel das eine besichtigte Immobilie immer einen höheren Wert erziehlt als eine unbesichtigte.

 

Da oft die Eigentümer und auch einige Hausverwaltungen nicht kooperieren ist es auch unmöglich einen ENERGIEAUSWEIS zu haben.

 

Lesen Sie auch hierzu die Informationen und Meinung der Fa. Sprengnetter und weiterer:

 

Ausnahmen: In welchen Fällen des Verkaufs und der Vermietung muss kein Energieausweis zugänglich gemacht werden?

 

In Fällen des Verkaufs, der Vermietung, Verpachtung und des Leasings von Gebäuden und Wohnungen muss dem interessierten Kunden ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.

 

In Fällen, in denen der Sinn der Energieeinsparverordnung nicht erfüllt wird, muss kein Energieausweis ausgestellt werden.

Dies trifft zum Beispiel bei der Anmietung von Zimmern in Beherbergungsstätten und Hotels, sowie von Ferienhäusern und Ferienwohnungen zu. Für Gebäude, die nicht unter die Bestimmungen der EnEV fallen wie zum Beispiel nicht beheizte oder gekühlte Gebäude muss auch kein Energieausweis vorgelegt werden. Gleiches gilt bei der Vermietung von Tiefgaragenplätzen, Lagerräumen oder Kellerräumen ohne Heizung oder Kühlung.

 

Auch Denkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen, einen Energieausweis vorlegen zu müssen, damit der Modernisierungsdruck sich auf Denkmäler nicht erhöhte und das Erscheinungsbild oder die Substanz nicht gefährdet sind. Da Denkmäler nur einen kleinen Anteil am Baubestand in Deutschland ausmachen, hat diese Ausnahmeregelung kaum eine Bedeutung zur Erreichung der klimapolitischen Ziele.

 

Im Falle einer Zwangsversteigerung ist bspw. kein Ausweis vorzulegen, da es sich um einen gesetzlich geregelten Eigentumsübergang handelt.

 

 

 

Nachzulesen unter: www.sprengnetter.de/open/action/standard%3Bdetail/article/288/menu/133/M/K2tH5A

 

und Hinweis Immobilien-Scout: http://picture.immobilienscout24.de/files/video001/N/254/671/903/254671903-0.pdf?3755773743